Systembewertung
Technische Machbarkeit allein bestimmt noch keine geeignete Betriebsweise.
Ein verstandenes Energiesystem kann unterschiedliche Betriebsoptionen zulassen. Welche davon für den Betreiber relevant sind, hängt von seinen Zielen sowie den konkreten technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Randbedingungen ab.
Mehrere Betriebsweisen können technisch möglich sein und dennoch unterschiedliche wirtschaftliche Auswirkungen, Voraussetzungen oder Einschränkungen mit sich bringen.
Systembewertung bedeutet deshalb nicht, möglichst viele denkbare Lösungen aufzulisten. Entscheidend ist, den unter den gegebenen Bedingungen tatsächlich relevanten Handlungsspielraum einzugrenzen.
Zielsetzung und Randbedingungen bestimmen den relevanten Lösungsraum.
Bewertungsmodell
Aus dem Systemverständnis wird ein nachvollziehbarer Handlungsspielraum abgeleitet.
Die Bewertung folgt einer klaren Logik: Zunächst werden Zielsetzung und Randbedingungen eingeordnet. Daraus ergibt sich der relevante Lösungsraum, innerhalb dessen Betriebsoptionen gegenübergestellt und in ihren Auswirkungen bewertet werden.
Zielsetzung
Welche betrieblichen und wirtschaftlichen Ziele sollen erreicht werden?
Randbedingungen
Welche technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Grenzen sind zu berücksichtigen?
Lösungsraum
Welche Betriebsweisen stehen unter diesen Bedingungen grundsätzlich zur Verfügung?
Gegenüberstellung
Welche Voraussetzungen, Konsequenzen und Zielkonflikte sind mit den relevanten Optionen verbunden?
Bewerteter Handlungsspielraum
Die Bewertung zeigt, welche Optionen unter den gegebenen Bedingungen fachlich begründet in Betracht kommen und welche Voraussetzungen oder Grenzen dabei zu berücksichtigen sind.
Einordnung
Eine gute Bewertung macht Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen sichtbar.
Eine belastbare Bewertung zeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Handlungsoption sinnvoll sein kann und wo ihre technischen oder wirtschaftlichen Grenzen liegen.
Verändern sich Marktbedingungen, Netzvorgaben oder betriebliche Ziele, kann sich auch die Bewertung bestehender Betriebsoptionen verändern, ohne dass sich die technische Anlagenstruktur geändert hat.
Dabei kann sich zeigen, dass die bestehende Betriebsweise weiterhin zu den Zielen des Betreibers passt, vorhandene Möglichkeiten anders genutzt werden können oder eine technische Veränderung weiter untersucht werden sollte.
Offene Fragen und Unsicherheiten werden ebenso benannt wie Sachverhalte, die vor einer Entscheidung weiter geprüft werden müssen.